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Kampagnen

BVD-Ausrottung

Neues Element auf der Tierverkehrsdatenbank soll Tierverkehr sicherer machen

Das bedeutet die BVD-Ampel

Welches Risiko besteht, die Bovine Virusdiarrhoe (BVD) einzuschleppen, wenn ein Tier zugekauft wird? Das zeigt die so genannte BVD-Ampel, die seit dem 1. November  auf der Tierverkehrsdatenbank sichtbar ist. Mit ihrer Hilfe sollen die Schweizer Rinderhaltungen bis Ende Oktober 2026 BVD-frei werden.
Autorin: Edith Nüssli

Die BVD-Ampel ist seit dem 1. November auf der Tierverkehrsdatenbank (TVD) für zwei Jahre bei den Betriebsdetails und auf Stufe Tier bei den Grunddaten zu finden. Zudem ist sie auf dem elektronisch ausgefüllten Begleitdokument sichtbar. Die Ampel zeigt das BVD-Risiko an, das von einer Tierhaltung ausgeht: Grün steht für Betriebe mit vernachlässigbarem Risiko, Orange für ein mittleres, Rot für ein hohes Risiko.

Das bedeuten Grün, Orange, Rot
«Grün»
– vernachlässigbares Risiko – bedeutet, dass der Betrieb folgende Kriterien erfüllt:

Kriterium 1: Auf dem Betrieb ist kein Tier wegen BVD gesperrt und seit 18 Monaten kein persistent infiziertes (PI) Tier vorgekommen (s. Kasten «So wird Bovine Virusdiarrhoe übertragen»).

Kriterium 2: Die BVD-Überwachung (s. Kasten «Das BVD-Überwachungsprogramm») war über einen vorgegebenen Zeitraum durchgehend unauffällig.

«Orange» – mittleres Risiko – heisst:
Kriterium 1 ist erfüllt, Kriterium 2 nicht. Die BVD-Überwachung war nicht durchwegs unauffällig oder ist nicht lückenlos erfolgt.

«Rot» – hohes Risiko – heisst: Kriterium 1 und 2 sind nicht erfüllt.

Für Rinderhaltungen, die nicht im nationalen BVD-Überwachungsprogramm sind, ist das BVD-Risiko nicht beurteilbar; sie sind «grau» gekennzeichnet.

Beim Tierverkehr BVD-Ampel beachten
Indem Betriebe nur Tiere aus Tierhaltungen mit grüner Ampel oder BVD-Virus-negativ getestete Tiere zukaufen, minimieren sie das Risiko, das Virus bei sich einzuschleppen. Organisatoren von Ausstellungen und Auktionen sollten dafür sorgen, dass nur Tiere aus grünen Betrieben oder BVD-Virus-negativ getestete Tiere aufgeführt werden. Auf öffentlichen Märkten werden ab 1. April 2025 nur Tiere aus grünen Betrieben oder BVD-Virus-negativ getestete Tiere akzeptiert.

Der kontrollierte Tierverkehr ist das dritte Kriterium, das erfüllt sein muss, um am 1. November 2026 den neuen Status «BVD-frei» zu erhalten. Es besagt, dass in den letzten 12 Monaten nur Tiere aus Betrieben mit grüner Ampel oder BVD-Virus-negativ getestete Tiere in den Betrieb verbracht worden sein dürfen. Wer also ab dem 1. November 2025 ein ungetestetes Tier aus einem nicht-grünen Betrieb zukauft, erfüllt Kriterium 3 nicht. Das gilt auch bei Zukäufen über Märkte und Auktionen.

So wird die BVD-Ampel berechnet
Ob die Ampel eines Betriebs grün, orange oder rot ist, basiert auf den eingegebenen Daten zum Tierverkehr, den Laboranalysen und den gemeldeten Seuchenfällen. Das BVD-Risiko wird täglich über Nacht neu berechnet. Je rascher die Informationen auf der TVD erfasst werden, desto aktueller die Ampel und desto besser ihre Aussagekraft. Ein BVD-Verdacht muss umgehend der Bestandestierärztin oder dem Bestandestierarzt gemeldet werden, denn BVD ist eine meldepflichtige Tierseuche.

Knapp 14 Prozent orange und rote BVD-Ampeln
Kurz vor dem Start der zweijährigen Übergangsphase war die BVD-Ampel bei rund 86 Prozent der Betriebe grün und nur bei 0,2 Prozent oder 83 Betrieben rot. Bei den restlichen gut 13 Prozent war die Ampel orange. «Betriebe mit oranger Ampel benötigen in den meisten Fällen nur noch etwas Zeit, bis auch sie das Kriterium ‘negative BVD-Überwachung’ erfüllen und somit die grüne Ampel erhalten können», erklärt Elena Di Labio, Leiterin BVD-Ausrottungsprogramm beim Bundesamt für Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit.

Ziel ist, den neuen Status «BVD-frei» zu erreichen
Ziel der zweijährigen Übergangsphase ist, dass die Schweizer Rinderhaltungen alle drei geforderten Kriterien erfüllen und damit am 1. November 2026 den neuen Status «BVD-frei» erhalten werden. Dieser gibt mehr Sicherheit als der aktuelle Status «nicht gesperrt», weil der neue BVD-Status die BVD-Situation einer Tierhaltung bis zu 24 Monate zurück berücksichtigt. Die heutigen Status «nicht gesperrt», «Einzeltiere gesperrt» oder «gesperrt» gelten noch bis Ende Oktober 2026, unabhängig von der BVD-Ampel.


So wird Bovine Virusdiarrhoe übertragen

  • Im Mutterleib: Kälber, die sich im Mutterleib mit BVD-Viren anstecken, können persistent-infizierte Tiere (PI-Tiere) werden. Sie streuen lebenslang BVD-Viren und stellen die Hauptansteckungsquelle für andere Tiere dar. 
  • Direkt durch Kontakt mit Maul, Nase, Fäkalien oder Körperflüssigkeiten eines infizierten Tiers. Auch die Nachgeburt und sämtliche Geburtsflüssigkeiten sind infektiös. Deshalb ist eine gute Geburtshygiene wichtig.
  • Indirekt über kontaminierte Kleidung, Stiefel, Gerätschaften und Einstreu, schmutzige Viehtransporter etc.

So lange einzelne Tiere das BVD-Virus noch in sich tragen, kann die Seuche jederzeit wieder ausbrechen.


Das BVD-Überwachungsprogramm
Seit 2012 werden die Rinderhaltungen in der Schweiz auf BVD überwacht. Von allen Betrieben, die Milch liefern, wird halbjährlich eine Tankmilchprobe auf das Vorkommen von Antikörpern (Abwehrstoffen) gegen BVD untersucht. Bei allen Rinderhaltungen ohne Milchlieferung werden einmal pro Jahr Blutproben von einer Rindergruppe genommen, entweder am Schlachthof oder auf dem Hof, und ebenfalls auf Antiköper untersucht.

Ist das Resultat der Tankmilch oder der Rindergruppe positiv, muss die Tierärztin oder der Tierarzt weitere Proben von Tieren des betroffenen Bestandes nehmen und untersuchen lassen.

Werden persistent mit dem Virus infizierte Tiere gefunden, müssen diese unmittelbar geschlachtet werden.

Auf einzelnen Betrieben werden alle neugeborenen Kälber mit Ohrhautstanzproben direkt auf das BVD-Virus untersucht. Bestimmt werden diese Betriebe vom Kanton. Positiv getestete Tiere müssen unmittelbar geschlachtet werden.

Negative Tests im Rahmen der BVD-Überwachung bedeuten, dass es keine Hinweise gibt, dass das BVD-Virus im Bestand zirkuliert.


 

Links

Übersicht Übergangsphase
BVD-Ampel (Stand 25. Oktober 2024)

Rinderbranche und Veterinärdienst Schweiz nutzen die günstige Ausgangslage

Die Schweiz will BVD-frei werden

99 Prozent der Betriebe mit Rindvieh sind in der Schweiz frei von Boviner Virusdiarrhoe (BVD). Nun will die Rinderbranche gemeinsam mit dem Veterinärdienst Schweiz das BVD-Virus ganz ausrotten. Dafür wird seit dem 1. November in der Tierverkehrsdatenbank für zwei Jahre die so genannte BVD-Ampel angezeigt. Wird diese beim Tierverkehr beachtet, sollten die Schweizer Rinderhaltungen Ende Oktober 2026 BVD-frei und der Tierverkehr uneingeschränkt möglich sein.
Autorin: Edith Nüssli

«Dank intensiver Bekämpfung und Überwachung ist die Bovine Virusdiarrhoe in der Schweiz nahezu verschwunden», sagt Elena Di Labio, Leiterin des BVD-Ausrottungsprogrammes beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV (s. Kasten «Das wurde schon gemacht»). Das sei eine günstige Ausgangslage, um die letzte Meile auf dem Weg zur BVD-Freiheit zu gehen. Deshalb hat die Rinderbranche gemeinsam mit dem Veterinärdienst Schweiz entschieden, den Tierverkehr noch sicherer zu machen. Der Veterinärdienst Schweiz umfasst das BLV und die kantonalen Veterinärdienste. Nach einer zweijährigen Übergangsphase sollten alle Rinderhaltungen den Status «BVD-frei» erreichen, so dass der Tierverkehr uneingeschränkt möglich ist.

BVD ist eine Handelsseuche
BVD ist eine meldepflichtige Tierseuche. Verbreitet wird das Virus vor allem über den Tierverkehr. Deshalb kann die Seuche jederzeit wieder ausbrechen, solange einzelne Tiere das BVD-Virus noch in sich tragen (s. Kasten «Diese Schäden richtet das BVD-Virus an»). «Schon Einzelfälle können zu grösseren regionalen Ausbrüchen und zu beträchtlichen wirtschaftlichen Schäden führen, zumal der Tierverkehr in der Schweiz sehr intensiv ist», betont Michel Geinoz, Präsident der Organisation Nutztiergesundheit Schweiz (NTGS).

BVD-Ampel hilft den eigenen Tierbestand schützen
Damit sie das Virus nicht in ihren Tierbestand einschleppen, können sich alle Tierhalterinnen und -halter seit dem 1. November an der so genannten BVD-Ampel orientieren. Diese wird auf der Tierverkehrsdatenbank (TVD) bei den Betriebsdetails und auf dem elektronisch ausgefüllten und ausgedruckten Begleitdokument ersichtlich sein. Sie zeigt das BVD-Risiko an, das von einer Rinderhaltung ausgeht: Grün steht für Betriebe mit vernachlässigbarem Risiko, Orange für ein mittleres Risiko, Rot für ein hohes Risiko.

Tierhaltende können ihren Bestand aktiv vor BVD schützen, indem sie nur Tiere aus Tierhaltungen mit vernachlässigbarem BVD-Risiko zukaufen, das heisst von Betrieben mit einer grünen Ampel oder BVD-Virus-negativ getestete Tiere. Organisatoren von Märkten, Ausstellungen und Auktionen sollten dafür sorgen, dass nur Tiere aus grünen Betrieben oder BVD-Virus-negativ getestete Tiere aufgeführt werden.

BVD-Ampel ergänzt den geltenden BVD-Status
Die BVD-Ampel hat keinen Einfluss auf den heute geltenden BVD-Status; sie ist ein Hilfsmittel in der zweijährigen Übergangsphase. Der heutige Status «nicht gesperrt», «Einzeltiere gesperrt» oder «gesperrt» wird erst auf den 1. November 2026 abgelöst durch den neuen Status «BVD-frei» oder «Nicht BVD-frei». Der neue Status wird die BVD-Situation bis zu 24 Monate zurück berücksichtigt. Der heute geltende BVD-Status berücksichtigt einzig, ob auf dem Betrieb aktuell ein BVD-Fall oder ein -Verdacht vorhanden ist oder nicht.

Ziel ist realistisch
Wenn jeder Betrieb in der zweijährigen Übergangsphase nur Tiere aus Betrieben mit grüner Ampel oder BVD-negativ getestete Tiere zukauft, können die Rinderhaltungen Ende Oktober 2026 BVD-frei sein. «Diese letzte Meile ist für alle Akteure sehr wichtig», betont NTGS-Präsident Geinoz. Die Rindviehhaltenden sollten verstehen, dass sie von einer BVD-Freiheit viel profitieren werden.


Das wurde schon gemacht

2008 wurde das nationale BVD-Ausrottungsprogramm gestartet, das der Veterinärdienst Schweiz zusammen mit der Branche entwickelt hatte. Die gesamte Schweizer Rinderpopulation wurde innert sechs Monaten auf Bovine Virusdiarrhoe (BVD) getestet und die Tiere ausgemerzt, die persistent infiziert (PI) waren. Der Anteil PI-Tiere unter den neugeborenen Kälbern sank von 1,4 auf 0,8 Prozent. Ab Anfang 2009 wurden alle neugeborenen Kälber beprobt. Bei positivem Resultat wurde das Kalb geschlachtet. Die Tests wurden bis Ende 2012 weitergeführt und bei positivem Resultat immer auch die Ansteckungsquelle gesucht. Dadurch sank der Anteil PI-Kälber auf 0,02 Prozent. Seit 2012 gilt ein Überwachungsprogramm. Bei Betrieben, die Milch liefern, wird diese halbjährlich auf BVD untersucht, bei allen anderen werden einmal pro Jahr Blutproben genommen. Auf einzelnen Betrieben werden die Kälber noch getestet.


Diese Schäden richtet das BVD-Virus an

Eine Infektion mit Boviner Virusdiarrhoe (BVD) führt unter anderem zu Fruchtbarkeitsstörungen, reduzierter Milchleistung und verzögertem Wachstum. Bei einem Verdacht ist sofort der Bestandestierarzt zu kontaktieren. «Dieses Virus ist besonders schlau», bemerkt Elena Di Labio vom BLV. Bei infizierten trächtigen Kühen gelangt es über die Plazenta zum Fötus und wird in der ersten Hälfte der Trächtigkeit von diesem nicht als schädliches Virus erkannt, weil sein Immunsystem noch nicht ausgebildet ist. Auf diese Weise werden die Kälber persistent infiziert (PI-Tiere) und scheiden das Virus ihr Leben lang und in hohen Mengen aus. Deshalb ist es besonders wichtig, PI-Tiere frühzeitig zu erkennen und zu schlachten, bevor sie das Virus verbreiten.


Bevor 2008 das nationale BVD-Ausrottungsprogramm gestartet wurde, hat die Krankheit in der Schweiz laut BLV jedes Jahr wirtschaftliche Schäden zwischen 9 und 16 Millionen Franken verursacht.

 

Links

Merkblatt - So bleibt die Rindviehhaltung BVD frei
Infografik - Letzte Meile BVD-Ausrottung – das gilt auf dem Weg zur BVD-Freiheit